Beantragung des Führerscheins

Das Mindestalter für den Führerschein Klasse B beträgt 18 Jahre. Allerdings kann der Führerschein schon mit 17 einhalb Jahren beantragt werden, 3 Monate vor dem 18. Lebensjahr darf man die theoretische Prüfung ablegen. Bereits 1 Monat vor dem 18. Geburtstag kann man die praktische Prüfung absolvieren, bekommt aber nach bestandener Prüfung den Führerschein erst zum Geburtstag ausgehändigt.

Beim begleiteten Fahren ab 17 verschieben sich die genannten Fristen um 1 Jahr nach vorn. Der Begleiter muss mindestes 30 Jahre alt sein, den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen und darf nicht mehr als 3 Punkte haben.

Antragstellung

Bei einem Bürgeramt wird der Führerschein beantragt. Folgende Belege sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passbild (vom Fotografen)
  • Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Teilnahmebestätigung Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Die Beantragung kostet ca. 50.-€ Bei Beantragung muß eine Prüfstelle angegeben werden. Entweder TÜV (z.B. in der Allee der Kosmonauten 39) oder DEKRA (z.B. Ferdinand-Schultze-Str.).

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Demoversion der Theoretischen Führerscheinprüfung am PC

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